Bewertung Ihrer Situation

Wann ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator notwendig?

ArbeitnehmerUmfang und Art der ArbeitenBerücksichtigung allg. Grundsätze nach §4 ArbSchG bei der PlanungVorankündigungUnterrichtung zu den Umständen auf der Baustelle (§2 Abs. 4)KoordinatorSiGe-PlanUnterlage (§3 Abs. 2 Nr. 3)
eines Arbeitgebers< 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage
eines Arbeitgebers< 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten
eines Arbeitgebers> 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage
eines Arbeitgebers> 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten
mehrerer Arbeitgeber< 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage
mehrerer Arbeitgeber< 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch gefährliche Arbeiten
mehrerer Arbeitgeber> 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage
mehrerer Arbeitgeber> 30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten
Schiffelholz Bauwesen

Für die Sicherheit und Gesundheit auf Ihrer Baustelle

Leistungen nach Baustellenverordnung (BaustellV)

Während der Ausführungsplanung Ihres Bauvorhabens:

Während der Bauphase:

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